Schutzverband Bildender Künstler in der Gewerkschaft der geistig und kulturell Schaffenden Bayerns

4. März 1948 bis 4. April 1948

Schutzverband Bildender Künstler in der Gewerkschaft der geistig und kulturell Schaffenden Bayerns

Verantwortliche Institution: Städtische Galerie München >Ruprecht Geiger, Fritz Winter

Katalog / Begleitpublikation: Schutzverband Bildender Künstler. München, 1948. – 36 Seiten Textauszug“ Der Schutzverband bildender Künstler in der Gewerkschaft der geistig und kulturell Schaffenden sieht seine alleinige Aufgabe in der aktiven Vertretung der geistigen und materiellen Interessen der bildenden Künstler. In Erwägung der Schwierigkeiten der gegenwärtigen Situation haben wir zur Lösung der wesentlichen Fragen folgendes ARBEITSPROGRAMM aufgestellt: 1. Stellungnahme zu allen die Freiheit des künstlerischen Schaffens betreffenden kulturpolitischen Fragen. 2. Beratenden Einfluß auf alle Fragen der Erziehung auf künstlerischem Gebiet in den staatlichen und städtischen Schulen, Gestaltung ihrer diesbezüglichen Lehrpläne und -mittel. Kunsterziehung unter Einschluß der modernen Kunst bis zur Gegenwart. 3. Beratende Hinzuziehung bei Besetzung des Lehrkörpers der Akademie und Gestaltung ihres Lehrplanes. Anstellung von geeigneten freischaffenden Künstlern als Zeichenlehre an den Volks - und höheren Schulen zur Ergänzung des unbelasteten Lehrkörpers. 4. Hinzuziehung von Künstlern bei Entnazifizierungsverfahren gegen bildende Künstler. […].“