Provienzforschung
am Lenbachhaus

255 Kunstwerke im Wert von 97.883 RM – das Lenbachhaus forscht.
Ein Beitrag zum Tag der Provenienzforschung

Von Melanie Wittchow.

Dieses Jahr findet am 10. April erstmals der Tag der Provenienzforschung statt. Besonders seit dem "Schwabinger Kunstfund" in der Wohnung von Cornelius Gurlitt im Jahr 2013 wird die Herkunft von Kunst- und Kulturgütern in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert. Um die Präsenz und Wichtigkeit dieses Themas hervorzuheben, hat der Verein Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. zu einem Aktionstag aufgerufen, der nun fest im Kalender verankert werden soll.

Das nehmen wir zum Anlass, einen tieferen Einblick in die Provenienzforschung am Lenbachhaus zu geben, die sich nun seit knapp 20 Jahren der Herkunft unserer Sammlungsbestände widmet. Aber was genau bedeutet das im Museumsalltag? Das möchten wir mit einem besonderen Augenmerk auf die Geschichte des Lenbachhauses im Nationalsozialismus in diesem Beitrag darlegen.

In der Zeit von 1933 bis 1945 begingen die Nationalsozialisten staatlich organisierte Kunstraubzüge und verschleppten große Mengen an Kunst- und Kulturgütern quer durch Europa. Direkt nach Ende des Zweiten Weltkriegs versuchten zunächst die Alliierten, später dann die neue Bundesregierung und die Länder, die geraubten Objekte ihren rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern wieder zurückzugeben. Bis Ende der 1950er Jahre konnten Betroffene Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Bundesrückerstattungsgesetz geltend machen. Danach wurde das Thema jedoch ad acta gelegt und es wurde davon gesprochen, dass die Recherchen nun abgeschlossen und alle Kunstwerke zurückgegeben seien. Da dies jedoch nicht im Geringsten der Fall war, kam es im November 1998 auf der Washingtoner Konferenz zu einem internationalen Übereinkommen, aktiv nach geraubten, enteigneten und verschollenen Kunstwerken in den Sammlungen der Museen zu suchen, die rechtmäßigen Eigentümerinnen oder deren Erben ausfindig zu machen und rasch notwendige Schritte einzuleiten, um mit diesen eine faire und gerechte Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden. Über 44 Länder weltweit unterzeichneten das "Washingtoner Abkommen". Damit entstand ein neuer Forschungsbereich, der als permanente Aufgabe eines Museums gesehen werden muss: die Provenienzforschung.

Das Lenbachhaus zeigte bereits im Jahr 2004 in der Ausstellung Restitutionspolitik / Politics of Restitution, kuratiert von der Künstlerin Maria Eichhorn in Zusammenarbeit mit einer Provenienzforscherin, erste Ergebnisse von Recherchen über Raubkunst. Hier wurden 16 Kunstwerke ausgestellt, die als Dauerleihgaben der Bundesrepublik Deutschland ans Lenbachhaus gekommen sind und aus dem "Central Collecting Point München"1 stammen. Sie standen unter Verdacht, ihren Eigentümerinnen und Eigentümern unrechtmäßig von den Nationalsozialisten entzogen worden zu sein. Im Zuge des Projekts konnte das Gemälde Trabrennbahn in Ruhleben von Max Slevogt aus dem Jahr 1920/21 an die rechtmäßigen Erbinnen und Erben restituiert werden und durch einen Rückkauf der Sammlung des Museums erhalten bleiben.

Herauszufinden, ob ein Kunstwerk verfolgungsbedingt entzogen und unrechtmäßig in die Museumsbestände gelangt ist, kann man sich wie das Zusammensetzen einzelner Puzzlesteine vorstellen. Es dauert lange, bis alle Teile akribisch geprüft sind und sich ein Bild ergibt – aber gerade deshalb ist es eine sehr spannende Aufgabe, die große Freude bereitet. Leider können nicht immer alle Ereignisse rekonstruiert und alle Eigentümer oder deren Erbinnen gefunden werden. Generell sichten die Provenienzforscherinnen am Lenbachhaus die hausinternen historischen Unterlagen nach einer bestimmten Reihenfolge. Zunächst werden die Inventarbücher, in denen alle Objekte chronologisch nach ihrem Zugang ans Haus verzeichnet sind, aus der Zeit von 1933 bis 1945 gesichtet. Werke aus der Nachkriegszeit, die aber vor 1945 entstanden sind, werden ebenfalls daraufhin untersucht, ob sie verfolgungsbedingt entzogen wurden. Das kann beispielsweise ein Ankauf bei einem Kunsthändler oder einer Kunsthändlerin sein, von denen bekannt ist, dass sie aufgrund der "Nürnberger Rassengesetze" von 1935 als jüdisch galten und ihr Gewerbe deshalb nicht mehr ausführen durften. Sie waren gezwungen ihre Warenbestände in kürzester Zeit zu Schleuderpreisen abzuverkaufen. Das kann aber auch als jüdisch deklarierte Privatpersonen betreffen, die in eine Zwangslage gebracht wurden und ihr Hab und Gut zu Geld machen mussten – bspw. um ihre Flucht zu finanzieren – oder denen ihre Kunstgegenstände gezielt geraubt wurden. Außerdem werden Objekte herausgefiltert, die bei einschlägigen Auktionshäusern gekauft wurden, welche die Notlage jüdischer Bürgerinnen und Bürger ausnutzten und wertvolle Kunstwerke zu geringem Preis erwarben und versteigerten. Auch Museen sahen in diesen Auktionen eine Möglichkeit, ihre Sammlungsbestände preisgünstig zu bereichern. Das Lenbachhaus, das ehemals in Städtische Galerie und Lenbachgalerie aufgeteilt war, bildet hiervon leider keine Ausnahme.

Nachdem der Gründungsdirektor Eberhard Hanfstaengl (1886–1973) nach neun Jahren Dienst 1934 nach Berlin berufen wurde, besetzte die Landeshauptstadt München die vakante Stelle mit dem gänzlich unerfahrenen Kunsthistoriker Franz Hofmann (1888–1946). Hofmann arbeitete seit 1931 als Kunstreferent und Kritiker des Völkischen Beobachters, des Parteiorgans der NSDAP. Dort prägten ihn die antisemitischen Theorien des hiesigen Chefredakteurs Alfred Rosenberg, des später führenden Ideologen der NSDAP und Vertrauten Adolf Hitlers. Die Besetzung der Stelle mit Hofmann wurde also aus rein ideologischen und taktischen Gründen vorgenommen. Hofmann musste den Posten als "Städtischer Konservator" antreten und durfte sich nicht mehr "Direktor", sondern nur noch "Leiter" der Städtischen Galerie und der Lenbachgalerie nennen. So wird deutlich, dass er weniger Befugnisse innehatte als sein Vorgänger Eberhard Hanfstaengl. Hierarchisch wurde Hofmann dem im Jahr 1934 von den Nationalsozialisten neu etablierten Kulturamt unterstellt, was seinen Einflussbereich zusätzlich einschränkte. Außerdem wurde der seit 1925 bestehende Kunstbeirat, der bisher beratende Funktion für die städtischen Museen erfüllte, zum "Beirat für Angelegenheiten Bildender Künste" umstrukturiert, mit dem Hofmann nun alle Ankäufe und Ausstellungen abzustimmen hatte. Dieses Gremium bestand bis circa 1944 und wurde nach und nach von nationalsozialistischen Parteifunktionären unterwandert. Es bestimmte faktisch die städtische Kunstpolitik. Während Hofmanns Amtszeit erwarben die Städtische Galerie und die Lenbachgalerie 1.032 Kunstwerke in Form von Ankäufen, Schenkungen oder Nachlässen, die weitestgehend dem nationalsozialistischen Kunstgeschmack entsprachen. Darunter fanden sich Künstler wie Fritz Erler, Oswald Poetzelberger, Leo Samberger, Bernhard Bleeker, Ernst Liebermann oder Fritz Behn. Ihre Werke wurden in vier programmatischen Ausstellungen zwischen 1934 und 1937 gezeigt, um der Öffentlichkeit den in der Weltanschauung der Nationalsozialisten "deutschen Kunstgeschmack" nahezubringen.

Franz Hofmann sah seine Aufgabe auch in der "Säuberung" der Museumsbestände von in der NS-Terminologie sogenannter "Verfallskunst", also Kunstwerken von avantgardistischen und modernen Künstlerinnen und Künstlern, die in den Augen der Nationalsozialisten als "entartet" galten. Insgesamt wurden in seiner Amtszeit 255 Kunstwerke im Wert von 97.883 RM ausgesondert, darunter Künstler wie Edgar Ende, Erna Dinklage, Willi Geiger oder Georg Schrimpf. Die Mehrheit dieser Objekte konnte nach dem Krieg wieder in die Sammlung aufgenommen werden. Mindestens drei Gemälde wurden in der 1937 von den Nationalsozialisten ausgerichteten Femeausstellung "Entartete Kunst" präsentiert.

Hofmann brach auch alle von Hanfstaengl etablierten Kontakte zu jüdischen Kunsthändlern ab. Eine Ausnahme machte er allerdings, wenn es um die erzwungene Auflösung einer Kunst- oder Antiquitätenhandlung ging und sich dadurch besonders günstig Objekte für die Städtische Galerie und die Lenbachgalerie erwerben ließen. So zum Beispiel beim Kunsthändler Siegfried Lämmle. Mit seinen rechtmäßigen Erben konnte im Jahr 2016 für acht Kunstwerke aus den Beständen des Lenbachhaues und 126 Werken aus dem Münchner Stadtmuseum, die Lämmle NS-verfolgungsbedingt in den Jahren 1935 bis 1937 entzogen worden waren und sich seitdem in den Museumsbeständen befanden, eine faire und gerechte Lösung gefunden werden.2

Hofmanns systematisches Vorgehen in Bezug auf die "Säuberung" der Museumsbestände von "Verfallskunst" verschaffte ihm schließlich den Aufstieg zum Leiter der Abteilung "Bildende Kunst" im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda in Berlin. Wegen des Kriegsausbruchs wurde der Posten des Leiters der Städtischen Galerie und der Lenbachgalerie nach der Versetzung Franz Hofmanns 1938 nicht nachbesetzt und kommissarisch von Konrad Schießl (1889–1970), dem Direktor des Historischen Museums (dem heutigen Münchner Stadtmuseum) und dem "Beirat für Angelegenheiten Bildender Kunst" bis 1946 geleitet. Auch während Schießls Amtszeit kam es weiterhin zu ideologischen "Aussonderungen" von Kunstwerken, die nicht dem nationalsozialistischen Kunstgeschmack entsprachen. 1938 wurden zehn weitere Werke als "entartet" aus den Beständen entfernt und 34 Kunstobjekte, deren "künstlerischer Wert" der Städtischen Galerie angeblich als "nicht würdig" erschien, wurden zu "Amtsraumschmuck" deklariert. Glücklicherweise vernichtete man keine der als "entartet" geltenden Kunstwerke, sondern bewahrte sie im Depot auf, so dass sie nach 1945 wieder eingegliedert werden konnten.

Über die Erwerbungen entschied weiterhin der ideologisch unterwanderte Beirat, doch Konrad Schießl kaufte teilweise auch eigenmächtig Kunstwerke an, was der Beirat dann nachträglich genehmigte. Er pflegte Geschäftskontakte zu diversen Münchner Galerien, die nach und nach "arisiert" wurden, nachdem den als jüdisch deklarierten Händlerinnen und Händlern 1935 ein Beschäftigungsverbot erteilt worden war. So bspw. die Ludwigs-Galerie unter Leitung von Käthe Täter oder die Galerie Hugo Helbing, die sich Jakob Scheidwimmer und Max Heiss angeeignet hatten. Weitere Kontakte bestanden zur Galerie Julius Böhler, die mit Kunstobjekten handelte, die sie günstig von jüdischen Kunstsammlerinnen und -händlern in ihrer Not erwarb. Außerdem bestand Kontakt zu Eugen Büschweiler, der für den "Sonderauftrag Linz" tätig war, also für die Organisation, die für das von Adolf Hitler geplante "Führermuseum" in Linz Kunstwerke durch Beschlagnahmung und Ankäufe zusammenführte und auch NS-Raubkunst auf Museen verteilte. Des Weiteren bestanden Kontakte zu den Auktionshäusern Adolf Weinmüller und Karl & Faber, die ebenfalls Profiteure des nationalsozialistischen Regimes waren. Ein besonders dunkles Kapitel stellt die Erwerbung von 44 Kunstwerken im Jahr 1940 dar, die aus dem Bestand der Geheimen Staatspolizei stammen. Diese hatte im Winter 1938/39 in einem staatlich eingeleiteten Kunstraub 70 jüdischen Haushalten etwa 2.500 Kulturgüter mit der angeblichen Begründung entzogen, sie damit vor Plünderungen zu schützen. Wie viele andere Museumsdirektoren erwarb Schießl hier preisgünstig wertvolle Kunstwerke, deren Erlös jedoch niemals an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern erstattet wurde.3

Insgesamt erwarb die Städtische Galerie und Lenbachgalerie in der Zeit von 1933 bis 1945 6.603 Kunstwerke. Dieser Bestand wird seit 1999 systematisch untersucht. Neben den vorgenannten Inventarbüchern sind Zugangsakten mit Dokumenten wie Rechnungen, Briefen oder anderen Schriftstücken, die Anhaltspunkte über die Eigentumsverhältnisse geben, wichtige Unterlagen für die Recherchen. Leider liegen diese Dokumente nicht immer alle vollständig im Sammlungsarchiv vor. Zudem recherchieren die Provenienzforscherinnen auch in anderen Archiven nach Dokumenten, die Hinweise darauf liefern, wer die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer sind. Grundlegende Informationen liefern die Kunstwerke im besten Fall selbst: Besonders auf den Rückseiten lassen sich oftmals Stempel oder Beschriftungen der Vorbesitzerinnen und -besitzer finden. Um solche Spuren zu entschlüsseln, ist es ganz wesentlich, mit anderen Provienzforscherinnen und -forschern vernetzt zu sein. Je mehr Daten, Materialien und Informationen zusammengetragen werden können, desto besser lässt sich auflösen, welche Gemälde oder Kunstobjekte immer noch unrechtmäßig in den Beständen der Museen verzeichnet sind. Generell steht der Provenienzforschung jedoch noch viel wissenschaftliche Aufarbeitung und Grundlagenforschung bevor. Da viele Zusammenhänge und Sachverhalte noch nicht erforscht sind, ist es oftmals nicht bzw. nur begrenzt möglich, die historischen Begebenheiten und Eigentumsverhältnisse herauszufinden.

Das Lenbachhaus konnte seit 1998 bereits in 5 Fällen eine faire und gerechte Lösung mit den rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern oder deren Nachkommen finden. In zwei weiteren Fällen soll es möglichst bald zu einer gütlichen Einigung kommen. Die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist damit aber noch längst nicht abgeschlossen, sondern fängt gerade erst an. Umso wichtiger ist es, Aktionen wie den neuen Tag der Provenienzforschung fest zu etablieren und die Diskussionen über Provenienzforschung gewinnbringend weiterzuführen. Denn wir alle tragen die moralisch-ethische Verantwortung, das Unrecht, das den Opfern des Holocaust widerfahren ist, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und gemeinsam faire und gerechte Lösungen zu finden.

 

Wer mehr über die Geschichte des Lenbachhauses zur Zeit des Nationalsozialismus erfahren möchte, kann hier weiterlesen:

Baedecker, Walther: Kulturpflege der Stadt München 1870–1932. Gezeigt an der Geschichte des Stadtarchivs, des Historischen Stadtmuseums, der städtischen Bibliotheken und der Städtischen Galerie. Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München, München 1953.

Bock, Sarah: Lenbachgalerie und Städtische Galerie München im Nationalsozialismus und ihre Verbindung zum Historischen Museum der Stadt München, in: Kat. Ausst. Ehem. jüdischer Besitz. Erwerbungen des Münchner Stadtmuseums im Nationalsozialismus, Rader, Henning / Voigt, Vanessa (Hg.), Münchner Stadtmuseum, 27.4.2018–1.6.2019, München 2018, S. 62–75.

Hermann, Michael: Kommunale Kulturpolitik in München von 1919 bis 1935, darin: Von der bürgerlichen Initiative zur städtischen Institution: die Städtische Galerie im Lenbachhaus, S. 223–234, München 2003.

Netta, Irene: 75 Jahre Städtische Galerie im Lenbachhaus, Einblicke in eine wechselvolle Sammlungsgeschichte, in: Helmut Friedel (Hg.), 75 Jahre Städtische Galerie im Lenbachhaus München, München 2004, S. 11–77.

Schleusener, Jan: Raub von Kulturgut. Der Zugriff des NS-Staates auf jüdischen Kunstbesitz in München und seine Nachgeschichte, München 2016

Zweite, Armin: Franz Hofmann und die Städtische Galerie 1937, in: Die "Kunststadt München" München 1937. Nationalsozialismus und "Entartete Kunst", München 1987, S. 261–288.

Melanie Wittchow ist Mitarbeiterin im Sammlungsarchiv und in der Provenienzforschung am Lenbachhaus.

 

 


1Der Central Collecting Point München wurde im Juni 1945 von den amerikanischen Besatzungsmächten im ehemaligen Verwaltungsbau der NSDAP in der heutigen Katharina-von-Bora-Straße eingerichtet. Hier wurden Kulturgüter, die während des Krieges in verschiedenen Auslagerungsdepots zum Schutz verwahrt wurden, zusammengeführt, konserviert und mit einer Inventarisierungsnummer, genannt "Münchner Nummer", versehen, um sie anschließend an ihre rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu übergeben. Siehe hierzu besonders: Lauterbach, Iris, Der Central Collecting Point in München. Kunstschutz, Restitution, Neubeginn, Berlin / München 2015
2Siehe hierzu besonders: Voigt, Vanessa Maria, Die Auflösung der Kunst- und Antiquitätenhandlung Siegfried Lämmle. "Umgruppierung" des Münchner Kunsthandels im August 1935, in: Kat. Ausst. Ehem. jüdischer Besitz. Erwerbungen des Münchner Stadtmuseums im Nationalsozialismus, Rader, Henning / Voigt, Vanessa (Hg.), Münchner Stadtmuseum, 27.4.2018-1.6.2019, München 2018, S. 87-112.

3Der Ankauf wurde 1943/44 allerdings rückabgewickelt, mit der Begründung, dass es sich um "Eigentum des Deutschen Reiches" handle. Die Städtische Galerie erhielt die Kaufsumme zurück, konnte die Kunstwerke jedoch als Dauerleihgaben zunächst behalten. Nach dem Krieg wurden die Werke von den Alliierten aus dem Ausweichlager Schloss Thambach geborgen, in den Central Collecting Point München gebracht und von dort aus an die rechtmäßigen Eigentümer und Erben restitutiert. Vgl. hierzu Schleusener 2016, S. 74-88.

 

Veröffentlicht am 9. April 2019