Köpfe im Lenbachhaus #3

von Karolin Nirschl, Gastbloggerin.

Was Sie schon immer über Urheberrechte, Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Schöpfungshöhe, Gemeinfreiheit und Schutzfrist wissen wollten und bisher nicht zu fragen wagten…

…werden Sie auch hier nicht erschöpfend beantwortet bekommen. Doch um wenigstens partiell etwas Licht ins Dunkel zu bringen, habe ich mich mit einer Frau getroffen, die täglich erfolgreich durch diesen Begriffsdschungel navigiert. Die beste Adresse für meine drängendsten Fragen ist Anahita Martirosjan, Ansprechpartnerin für Reproduktionsgenehmigungen und Urheberrechtsfragen am Lenbachhaus.

Frau Martirosjan, womit haben Sie es da konkret zu tun?
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen Nutzungsrechten und Urheberrechten. ‚Urheberrechte‘ sind die Rechte, die etwa ein Künstler selbst an seinem Werk hat. Wenn nun das Lenbachhaus eine Fotografie eines Gemäldes von beispielsweise Franz Marc besitzt, haben wir die ‚Nutzungsrechte‘ an dieser Fotografie und können es für die Verwendung auf Plakaten, Postkarten, in Publikationen, etc. an andere weitergeben. Möchte jemand in einem Katalog das „ Blaue Pferd I“ abbilden, kann er die entsprechende Bilddatei und die Nutzungsrechte daran gegen eine Gebühr bei uns bekommen. Meine Aufgabe ist es, die Genehmigungen für solche Reproduktionen zu erteilen.

Welchen Einfluss hat der Künstler? Kann er sagen, „ich möchte das nicht“?
Ja – das gibt es auch. Die Künstler haben natürlich ganz bestimmte Vorstellungen davon, was mit ihrer Kunst gemacht werden darf und was nicht. Einige möchten etwa nicht, dass Reproduktionen ihrer Werke für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Und genau deshalb ist es auch so wichtig, parallel zu den Nutzungsrechten immer die Urheberrechte anzufragen, entweder beim Künstler selbst, bei den Erben oder der VG Bild-Kunst, einer Verwertungsgesellschaft, die diese Urheberrechte für viele Künstler mitverwaltet. Sonst hat man am Ende noch eine Bilddatei bezahlt, ohne sie dann verwenden zu dürfen. Urheberrechte erlöschen nämlich erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.

Und wenn ich das abgeklärt habe, komme ich zu Ihnen und beantrage das Nutzungsrecht?
Viele rufen im Vorfeld bei mir an und erkundigen sich wegen der Kosten. Der Antrag selbst muss grundsätzlich immer schriftlich gestellt werden. Mit der Weiterleitung der Bildvorlage, erteilen wir auch die schriftliche „Nutzungserlaubnis“. Das ist ein Formblatt, in dem unter Anderem der exakte Verwendungszweck festgehalten ist.

Wer stellt solche Anträge und wofür?
Das kann grundsätzlich jeder machen. Es kommt auch vor, dass etwa Privatpersonen einen Kandinsky auf Leinwand gedruckt haben möchten und dafür eine hochaufgelöste Bildvorlage brauchen. Am häufigsten sind Anfragen für Abbildungen in Katalogen, aber auch Film- und Fotogenehmigungen werden momentan oft angefragt. Immer häufiger geht es auch um die Verwendung der Bilder in digitalen Medien, – beispielsweise für Apps, die von Museen ausstellungsbegleitend angeboten werden.

Können Sie ungefähr sagen, wie viele Anfragen Sie im Durchschnitt bekommen?
Jetzt nach der Wiederöffnung sind es circa 15 Anfragen in der Woche. Davor waren es etwa zwischen 7 und 10.

Wird ein solcher Antrag auch mal abgelehnt?
In der Zeit, die ich hier am Lenbachhaus arbeite, gab es das kein einziges Mal. Wenn die andere Seite mit unseren Konditionen einverstanden ist, gibt es grundsätzlich kein ‚Nein‘.

Was kostet nun so eine Reproduktionsgenehmigung? Gibt es da eine Preisliste?
Ja, – da gibt es tatsächlich eine „Preisliste“. Da das Lenbachhaus ein städtisches Museum ist, gibt es auch eine Gebührensatzung. Die Bereitstellungskosten für Bildvorlagen richten sich nach Auflösung und Format. Das macht zum Beispiel für 300 dpi / Din A4 50 €. Dazu kommen noch die Reproduktionsgebühren, die sich an der Auflagenhöhe orientieren. Der tatsächliche Wert des Kunstwerkes spielt dagegen keine Rolle.

Und was ist das Teuerste, was man sich leisten kann?
Sehr teuer sind immer Reproduktionen von Kunstwerken in Filmen. Schon die Ermittlung der Gebühren ist hier relativ aufwändig. Dabei muss berücksichtigt werden, ob es sich um eine regionale oder weltweite Ausstrahlung handelt, ob die Aufnahmen im Kino gezeigt werden oder es lediglich für eine Fernsehsendung gedacht ist, für wie viele Sekunden ein Bild eingeblendet wird und so weiter. Das kann mitunter sehr teuer werden und kann beispielsweise im Film mit einem Nutzungsrechteumfang von zehn Jahren bis zu 500 € pro Bild kosten.

Dabei geht es ja um eine Fotografie, die von Ihnen weitergegeben und dann im Film eingeblendet wird. Wenn nun aber ein Filmteam im Lenbachhaus drehen will, – was muss da alles geregelt werden?
Da sind wir recht streng. Es gibt einen speziellen Leitfaden für Film- und Fotoaufnahmen im Lenbachhaus, an den sich ein Kamerateam halten muss. Darin wird exakt festgelegt, welches Equipment mitgebracht wird, wo und was gefilmt werden darf, und so weiter.

Bekommen die Künstler eigentlich von den Gebühren etwas ab?
Die Künstler partizipieren durch die Urheberrechte. Die Gebühren, die wir einnehmen, gehen direkt ans Lenbachhaus und machen einen Teil der Gesamteinnahmen aus.

Kann man sagen, wie viel das Lenbachhaus auf diesen Weg einnimmt?
Da wir als städtisches Museum neben den Eintrittserlösen nicht sehr viele Einnahmequellen haben, ist das schon nicht unwesentlich. Es kommt aber auch ganz darauf an, welche Ausstellungen gerade laufen. Zu einer Kandinsky-Ausstellung bekommen wir natürlich besonders viele Anfragen. Man darf zudem nicht vergessen, dass die Reproduktionen auch Werbung für uns sind.

Seit Kurzem sind auf Google Art Project auch Bilder aus dem Lenbachhaus zu sehen. Wie stellt sich hier die rechtliche Situation dar?
Hier gibt es ein Gegenseitigkeitsgeschäft: Google bekommt von uns die Bildvorlagen und für das Lenbachhaus ist es eine Art Werbung, denn natürlich können wir über eine Plattform wie das Google Art Project zusätzliches Publikum erreichen. Google versichert uns, dass es keine Möglichkeit gibt die Bilder herunterzuladen und weiterzuverwenden.

Nun zum eher persönlichen Teil: Was lieben Sie an Ihrer Arbeit und was könnte man Ihnen auch gerne abnehmen?
Die Arbeit selbst ist sehr interessant und vielseitig. Durch die Anfragen bekomme ich beispielsweise immer mit, wo in der Welt gerade welche Ausstellungen stattfinden. Außerdem kommuniziert man viel auf Englisch und bleibt damit auf dem Laufenden, was die Sprache anbelangt.Nicht so schön ist es, den Leuten immer wieder erklären zu müssen, dass wir mit den Reproduktionsgebühren an die Satzung gebunden sind und diesbezüglich wenig Ermessensspielraum haben.

Wie führte Sie Ihr Weg ans Lenbachhaus München?
Ich habe eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und später bei der LHM zur Verwaltungsfachangestellten gemacht. 2008 bin ich als Auszubildende zur Kandinsky-Ausstellung ans Lenbachhaus gekommen. Das war sehr spannend und es gab wahnsinnig viel zu tun. Nach der Ausbildung bin ich dann gefragt worden, ob ich nicht hier arbeiten möchte.

Stellen Sie sich vor, Sie dürften sich ein Werk aus dem Lenbachhaus aussuchen und zu Hause über die Couch hängen. Welches würden Sie nehmen?
Also… – Johann Sperls „Wiese vor Leibls Atelier“ mag ich sehr, sehr gerne, – oder auch „Vögel“ von Franz Marc. Das sind zwei meiner Favoriten hier im Lenbachhaus.

Abgesehen vom Lenbachhaus: Welche Kultureinrichtung in München und Umgebung besuchen Sie gerne?
Ich bin ein großer Monet-Fan und nachdem es in der Neuen Pinakothek ja ein paar Monets gibt, bin ich sehr gerne dort.

Karolin Nirschl ist Studentin der Kunstgeschichte an der LMU und Gastbloggerin für den Lenbachhaus Blog.